Versuch einer Einordnung
Die Verhaftung und Amtsenthebung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem Imamoglu, CHP im März 2025
Aus rechtsstaatlicher und demokratischer Sicht offenbart das Vorgehen der türkischen Justiz erhebliche Defizite. Ich möchte untersuchen, welche Umstände diesen mutmaßlichen Rechtsbruch begünstigen.
1. Zentralstaat
Das türkische politische System verfügt nicht über eine vertikale Gewaltenteilung, wie etwa ein föderatives System. Ein Parlament, eine Regierung die direkt auf alle Teile des Landes zugreifen kann.
2. Gleichschaltung der Justiz und der Medien im Präsidentiellen System
Seit April 2017 hat die Türkei ein Präsidentielles System. Die Macht des Präsidenten, derzeit Recep Tayyip Erdogan, ist wenig beschränkt, was Regierungshandeln und Dominanz in der Regierungspartei AKP anbelangt. Seit den 2010er Jahren gibt es verstärkte Tendenzen der Gleichschaltung der Justiz, die nach dem Putschversuch von 2016 noch einmal intensiviert wurden. Mittlerweile scheint der Präsident auf willige Richter und Staatsanwälte nach Belieben zugreifen zu können.
Der Zugriff von Parteien auf Medien in der Türkei hat lange Tradition, die Machtfülle Erdogans und die Konzentration des Medienbesitzes in wenigen Händen, Anklagen kritischer Journalist*innen und Zensur allerdings hat in den letzten Jahren die Bezeichnung Gleichschaltung gerechtfertigt.
3. Nationalismus
Der sehr stark ausgeprägte Nationalismus der türkischen Gesellschaft erlaubt Politikern und Medien Abweichungen von rechtsstaatlichen Prinzipien mit dem Wohl der Nation zu rechtfertigen. Imamoglu wird entsprechend als Kollaborateur des kurdischen Separatismus bezichtigt und zumindest ein Teil der Öffentlichkeit folgt diesem Argument.
Ein weiteres Beispiel dafür ist die Verhaftung von Selahattin Demirtas, dem Vorsitzenden der Partei der Völker (HDP). Die oppositionelle CHP, also die „links-nationalistisch“ bzw. sozialdemokratisch genannte Partei Imamoglus stimmte 2016 auch für die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität. Demirtas sitzt seither im Gefängnis, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seine umgehende Freilassung verfügt, die Türkei weigert sich, das Urteil umzusetzen.
4. Mangelnde kommunale Selbstverwaltung
Der Zentralstaat hat mit dem Innenministerium als „Kontrollinstanz“ weitreichenden Zugriff auf kommunale Belange. Nicht nur Fragen der Haushaltsführung oder Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns, sondern auch die parteipolitische Ausrichtung der Kommunen werden zur Grundlage von Eingriffen. 2019 und zuletzt 2024 wurden in mehreren Städten im Südosten Bürgermeister*innen der oppositionellen HDP/DEM des Amtes enthoben und durch von der Regierung ernannte Gouverneure ersetzt.
In Istanbul verfolgt die Regierung eine andere Praxis. Im Januar 2025 wurde der Bürgermeister des Bezirks Besiktas des Amtes enthoben, der Stadtrat konnte einen Nachfolger wählen. Dieses Vorgehen scheint auch im Falle Imamoglus zu greifen.
5. Mangelnde Selbstverwaltung der Universitäten
Voraussetzung für eine Kandidatur zum Staatspräsidenten ist ein Hochschuldiplom. Obwohl eine akademische Laufbahn Erdogans in der Frühzeit seiner politischen Karriere nicht bekannt war, er hat sich eher als Mann des Volkes aus dem Istanbuler Arbeiterviertel Kasimpasa präsentiert, kann er neuerdings ein Universitätsdiplom vorweisen. Erdogan hatte eine sunnitische Predigerschule abgeschlossen, die damals nicht zum Studium qualifizierte.
Imamoglu hingegen hat an der renommierten Istanbul Universität Bachelor und Master in BWL und Personalwesen abgeschlossen. Diese Abschlüsse wurden ihm aberkannt, um auch formal eine Kandidatur unmöglich zu machen.
Der Einfluss der Regierung auf solche Verfahren ist sehr wahrscheinlich.
6. Behinderung von Organen der Zivilgesellschaft
In einem weitgehend gleichgeschalteten System kommt diesen Organisationen eine wichtige Rolle zu. Verbände von Juristen, Architekten, Gewerkschaften, Stiftungen werden in ihrer regierungskritischen Arbeit behindert. Stiftungen wie Friedrich-Ebert-, Konrad-Adenauer-, Heinrich-Böll- müssen sich als ausländische Agenten registrieren lassen.
7. Einschränkung von Meinungs-, Informations- und Demonstrationsfreiheit
Parallel zur Verhaftung Imamoglus wurde ein Demonstrationsverbot für Metropolen erlassen und auch die Nutzung von Social Media eingeschränkt.
Die genannten Faktoren begünstigen den Erfolg der Regierung bei der Behinderung der Opposition und der Ausschaltung Imamoglus als erfolgversprechenden Kanditen für das Amt des Staatspräsidenten. Die Bürger*innen haben kaum Möglichkeit friedlich ihren Protest auszudrücken. Die staatlichen und gesellschaftlichen Organe, die solche Konflikte eigentlich regulieren und befrieden sollten, sind weitgehend ihrer Funktion beraubt.
Es ist also zu befürchten, dass Proteste mit Gewalt ausgeübt und auch niedergeschlagen werden. Die politische Polarisierung wird weiter voranschreiten. Der Auswanderungsdruck und der damit verbundene „brain drain“ wird wachsen.
Eine regulative Funktion könnte der Wirtschaft zukommen. Die empfindliche Reaktion der türkischen Aktienbörse, der rasante Verfall der türkischen Lira und ein signifikanter Rückgang dringend benötigter Auslandsinvestitionen könnten auch dem „allmächtigen“ Staatspräsidenten die Grenzen aufzeigen. Ob das ein schwacher Trost ist, wird sich zeigen.
Weitere Infos von der Friedrich-Ebert-Stiftung:
https://library.fes.de/pdf-files/bueros/tuerkei/04293/2025-66.pdf